Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flo Service GmbH (nachfolgend auch „die Verwenderin“ genannt)
Die von der Verwenderin geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag und den ergänzenden Bestimmungen in den nachfolgenden AGB.
Sind im Vertrag feste Leistungszeiten bzw. ein fester Leistungszeitraum vereinbart und kann die Verwenderin die Termine aufgrund nicht von ihr zu vertretender Umstände, wie beispielsweise Arbeitskampf, Unwetter o.ä. nicht einhalten, so trifft die Verwenderin keine Haftung insoweit.
Ist Gegenstand des Vertrages zwischen der Verwenderin und dem Kunden der Erwerb von Gegenständen, gelten zusätzlich die nachstehenden Regelungen.
Ist Gegenstand des Vertrages zwischen der Verwenderin und dem Kunden die entgeltliche Überlassung von Gegenständen ohne Dienst- oder Werkleistung, gelten zusätzlich die nachstehenden Regelungen.
Für den Fall, dass eine Klausel in Gänze oder zum Teil unwirksam sein sollte, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. die Einbeziehung der übrigen AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, welche dem Geist der ursprünglichen Klausel in Verbindung mit dem Geist des Vertrages am nächsten kommt.
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